Beschreibung
800W Deye (SUN-M80G3-EU-Q0) Neu Generation WIFI Wechselrichter
Kleiner Wechselrichter mit hoher Leistung!
Intelligenter Mikrowechselrichter zur Einspeisung in Ihr Heimnetz. Der Deye-Wechselrichter lässt sich leicht einrichten und konfigurieren. Die Systeme bieten umfassende Lösungen, die einen Wechselrichter der neuen Generation. Ideal für kleine Solaranlagen, z. B. auf Balkonen, Gartenhäusern, Garagen. 15 Jahre leistungsgarantie .
- Kontinuierliche Leistungsüberwachung über WLAN und Deye App
- Schnellabschaltung Funktion
- Dualer MPP-Tracker
- IP67 Schutzart
Lieferumfang
1x | 800W Deye (SUN-M80G3-EU-Q0) Neu Generation WIFI Wechselrichter (EPP-DEYE-800) |
1x | AC-Anschluss–Buchse (HM-AC-B) |
1x | AC-Kabel Konnektor (HM-AC-K) |
Komponenten im Detail
800W Deye (SUN-M80G3-EU-Q0) Neu Generation WIFI Wechselrichter
Eigenschaften:
- Der DEYE 800W (SUN-M80G3-EU-Q0) Wechselrichter ist ein hochmoderner netzgekoppelter Mikro-Wechselrichter, der für die Zukunft entwickelt wurde. Verbinden Sie 2 Paneele pro Mikrowechselrichter und optimieren Sie die Leistung durch unabhängige 2 MPPTs.
- Robuste Sicherheit: Erleben Sie Langlebigkeit, Zuverlässigkeit und Schutz: Wählen Sie den Deye-Wechselrichter mit robustem Design und IP67-Zertifizierung.
- Leistungs Garantie: Mit einer beeindruckenden Leistungsgarantie von 15 Jahren bieten Deye 800 Ihnen unübertroffene Zuverlässigkeit und langanhaltende Effizienz.
- Erhöhte Sicherheitsfunktionen: Der Neu generation Deye 800W wechselrichter bietet erhöhte Sicherheit für Solaranlagen auf Dächern dank schneller Abschaltfunktion und isoliertem Transformator.
- Erweiterte Konnektivität: Mithilfe des Deye Cloud App können Sie die Deye 800W Wechselrichter überwachen.
- Effiziente Leistungsanpassung: Entdecken Sie optimale Leistung mit dem Deye Wechselrichter ein leistungsstarker 800W Wechselrichter mit einstellbarer Leistung für effizientes Energiemanagement
* HINWEIS: Wenn Sie während des Upgrades Ihres Wechselrichters auf Probleme stoßen, können Sie sich ohne Sorge über unsere Whatsapp-Hotline an uns wenden. Whatsapp Hotline: +91 9256130613
Technische Tabelle
Eingangsdaten (DC)
Empfohlene Eingangsleistung (STC) | 210-600W (2 Stk.) |
Maximale DC-Eingangsspannung (V) | 60V |
MPPT Spannungsbereich (V) | 25~55V |
Volllast-DC-Spannungsbereich (V) | 33~55V |
Max. DC-Kurzschlussstrom (A) | 2×19,5A |
Max. Eingangsstrom (A) | 2x13A |
Anzahl der MPPT | 2 |
Ausgangsdaten (AC)
Max. Ausgangsscheinleistung (VA) | 800W |
Nennausgangsleistung (W) | 800 |
Nennausgangsstrom (A) | 3.7/3.5 |
Leistungsfaktor-Anpassungsbereich | >0.99 |
Gesamte harmonische Stromverzerrung (THDi) | <3% |
DC-Komponente des Netzes | <0.5%ln |
Maximale Einheiten pro Abzweig | 6 |
Datenblätter
Risikohinweise
- Rücksendungen von Spedition Versand sind nicht kostenlos.
- Transportschäden müssen innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung gemeldet werden.
- Solarmodule mit einer Fläche von mehr als 2 Quadratmetern unterliegen den Bauvorschriften. Bitte beachten Sie dies.
- Die Rückgabe von Artikeln ist innerhalb von 14 Tagen ab dem Lieferdatum möglich.
- Der Käufer ist für den elektrischen Anschluss selbstverantwortlich.
- Wichtiger Hinweis:
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind.
Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.