Beschreibung
4x Sunpro 430W M10 N Type Mono Bifacial Schwarz Solarmodul
Hocheffiziente Monokristalline Solarmodule: Aufgrund seiner bifazialen Technologie ist es von 15% bis 30% effizienter als andere PV-Module.
Hohe Energieausbeute in heißen Klimazonen: Geringer Temperaturkoeffizient -0,30 %/°C (andere N-Typ-Produzenten bieten -0,3 %/°C) ermöglicht höhere Energieerträge, besonders in heißen Klimazonen.
Unerbittlich gegen Naturgewalten: Trotzt starken Winden (2400 Pa) und Schneelasten (5400 Pa) standhaft!
Haltbarkeit auf höchstem Niveau: Bifaziale Zellen sind widerstandsfähiger und bieten besseren Schutz bei Stürmen oder schlechtem Wetter, da beidseitig Glas verwendet wird.
Zukunftsweisende Photovoltaik: TÜV-zertifizierte und PID-resistente Solarmodule – Maximale Effizienz garantiert!
Höchste Leistung auf weniger Raum: Da beide Seiten Strom erzeugen, werden weniger Panels benötigt, was insgesamt weniger Platz beansprucht.
Investitionssicherheit für Jahrzehnte: 15 Jahre Produktgarantie und unschlagbare 30-jährige Leistungsgarantie (87,4% Leistungsgarantie).
Lieferumfang
4x | Sunpro 430W M10 N Type Mono Bifacial Schwarz Solarmodul (EPP-430W-BF) |
Warum sollten Sie Ihren eigenen Ökostrom produzieren?
Wussten Sie, dass die Stromkosten in Deutschland seit dem Jahr 2000 um mehr als 73 % gestiegen sind? Aber was wird in Zukunft passieren?
Viele Kraftwerke werden in den nächsten Jahren geschlossen, während die Nachfrage durch die E-Mobilität steigt.
Mit einer eigenen EPP Solar Solaranlage können Sie nicht nur Ihren eigenen Ökostrom produzieren, sondern auch den steigenden Strompreisen entgegenwirken.
STEIGENDE STROMKOSTEN = MEHR EINSPARUNGEN
Technische Tabelle
Produktspezifikation
Artikel | 430W |
Maximale Leistung (Pmax) | 430 |
Maximale Leistungsspannung (Vmp) | 31,68 |
Maximaler Stromstärke (Imp) | 13,16 |
Leerlaufspannung (Voc) | 38,60 |
Kurzschlussstrom (Isc) | 13,80 |
Moduleffizienz (%) | 22,00 |
Maximale Systemspannung | DC 1500V(TUV)/1500V(UL) |
Maximale Nennleistung der Reihensicherung | 30A |
Mechanische Daten
Artikel | Spezifikation |
Abmessung | 1722x1134x30mm |
Gewicht | 24,3kg ±3% |
Frontscheibe | (F) 2,0 mm hohe Transmission, AR-beschichtetes wärmegehärtetes Glas (B) 2,0 mm hohe Transmission, AR-beschichtetes wärmegehärtetes Glas |
Ausgangskabel | 4mm², symmetrische Längen 1100mm |
Anschlüsse | MC4-kompatibel IP68 |
Zelltyp | N type Mono-Crystalline , 16BB , 182x91mm |
Anzahl der Zellen | 108 Zellen (Halbzelle) |
Datenblätter
Risikohinweise
- Rücksendungen von Spedition Versand sind nicht kostenlos.
- Transportschäden müssen innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung gemeldet werden.
- Solarmodule mit einer Fläche von mehr als 2 Quadratmetern unterliegen den Bauvorschriften. Bitte beachten Sie dies.
- Die Rückgabe von Artikeln ist innerhalb von 14 Tagen ab dem Lieferdatum möglich.
- Der Käufer ist für den elektrischen Anschluss selbstverantwortlich.
- Wichtiger Hinweis:
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind.
Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.