Beschreibung
2x EPP 500 Watt M10 HIEFF Twin Mono Schwarz / Silber Solarmodul
Die Highlights!
Niedrigraum-Solarmodul mit hohem Wirkungsgrad!
Die EPP Solarmodule bestehen aus Solarzellen mit hoher Effizienz und eine Serie von dem strengen Qualitätsstandard gemäßen Qualitätsleistungstests wird während der Produktion durchgeführt, damit die Solarmodule in rauen Umgebungsbedingungen normal funktionieren können und die maximale Ausgangsleistung vom Modul bei Stromerzeugung gewährleistet wird.
Merkmale
- Modernste M10-Solarmodule mit hohem Wirkungsgrad
- Multi-Busbar-Technologie für höhere Ausgangsleistung
- Garantierte positive Leistungstoleranz (0-3 Prozent); hält starken Winden (2400 Pa) und Schneelasten (5400 Pa) stand
- TÃœV-zertifiziert, PID-resistent
Lieferumfang
2x | EPP 500W Watt M10 HIEFF Twin Mono Schwarz / Silber Solarmodul (EPP-500W-S) |
Komponenten im Detail
EPP 500W Watt M10 HIEFF Twin Mono Schwarz / Silber Solarmodul
Das Solarpanel ist vielfältig einsetzbar. Ob als Großanlage zur wirtschaftlichen Netzeinspeisung auf Ein- oder Mehrfamilienhäusern oder autarke Inselanlagen ohne Netzanschluss.
Monokristalline Solarzellen zeichnen sich durch ihre hohe Qualität und ihren hohen Wirkungsgrad, den sie erzielen können, aus. Sie werden in einem aufwendigen Herstellungsverfahren produziert.
Die Vorteile: Ihre lange Lebensdauer, ihre Robustheit, ihre geringe Anfälligkeit gegenüber äußeren Einflüssen und ihre einfache Montage.
Die Kombination von Halbzellen-Technologie und vergrößerten Zellen führt des Weiteren zu einer höheren Leistung des Solarmoduls bei Verschattung und einem sehr guten Modulwirkungsgrad. Das Modul punktet darüber hinaus mit einem niedrigen Temperaturkoeffizienten, der zur Folge hat, dass auch bei höheren Temperaturen die Energieerzeugung dieses Photovoltaikmoduls ausgezeichnet ist.
Dieses Solarpanel ist eine vielversprechende Investition, um langfristig Energiekosten zu sparen.
EPP Solar engagiert sich für eine nachhaltige Zukunft und bietet elektrische Lösungen für neue und bestehende Anwendungen. Sie stehen für besonders hochwertige und besonders langlebige Technik.
Warum sollten Sie Ihren eigenen Ökostrom produzieren?
Wussten Sie, dass die Stromkosten in Deutschland seit dem Jahr 2000 um mehr als 73 % gestiegen sind? Aber was wird in Zukunft passieren?
Viele Kraftwerke werden in den nächsten Jahren geschlossen, während die Nachfrage durch die E-Mobilität steigt.
Mit einer eigenen EPP Solar Solaranlage können Sie nicht nur Ihren eigenen Ökostrom produzieren, sondern auch den steigenden Strompreisen entgegenwirken.
STEIGENDE STROMKOSTEN = MEHR EINSPARUNGEN
Technische Tabelle
Produktspezifikation
Artikel | 500W |
Maximale Leistung (Pmax) | 500 |
Maximale Leistungsspannung (Vmp) | 38,41 |
Maximaler Stromstärke (Imp) | 13,02 |
Leerlaufspannung (Voc) | 45,57 |
Kurzschlussstrom (Isc) | 13,90 |
Moduleffizienz (%) | 21,06 |
Maximale Systemspannung | DC 1500V(TUV) |
Maximale Nennleistung der Reihensicherung | 25A |
Mechanische Daten
Artikel | Spezifikation |
Abmessung | 2094x1134x35mm |
Gewicht | 26,3 kgs |
Frontscheibe | 3,2mm gehärtetes Glas |
Ausgangskabel | 4mm² / symmetrische Längen 1300mm |
Anschlüsse | MC4-kompatibel IP68 |
Zelltyp | Monokristalline PERC/ 10BB / 182mm x91mm |
Anzahl der Zellen | 132 Zellen (Halbzelle) |
Datenblätter
Risikohinweise
- Rücksendungen von Spedition Versand sind nicht kostenlos.
- Transportschäden müssen innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung gemeldet werden.
- Solarmodule mit einer Fläche von mehr als 2 Quadratmetern unterliegen den Bauvorschriften. Bitte beachten Sie dies.
- Die Rückgabe von Artikeln ist innerhalb von 14 Tagen ab dem Lieferdatum möglich.
- Der Käufer ist für den elektrischen Anschluss selbstverantwortlich.
- Wichtiger Hinweis:
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind.
Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.